Einschreibung
Schulreifefeststellung
​
Was bedeutet „Schulreifefeststellung“?
Wenn Sie Ihr Kind für die 1. Klasse einer Wiener Volksschule anmelden, wird im Rahmen der Schuleinschreibung überprüft, ob Ihr Kind schulreif ist. Dabei schaut die Schule, ob Ihr Kind körperlich, sprachlich, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es dem Unterricht ohne Überforderung folgen kann.
Die Schulreifefeststellung ist keine „Prüfung mit Druck“, sondern findet in einer kindgerechten, spielerischen Form statt. Ihr Kind macht kleine Aufgaben, zeichnet, erzählt, spielt und zeigt seine Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen – so lernen Lehrpersonen die Stärken Ihres Kindes kennen.
Wann findet die Überprüfung statt?
-
Die Schuleinschreibung in Wien läuft in zwei Teilen:
-
Anmeldung Ihres Kindes (meist im November): Eltern kommen ohne Kind und melden den Platzwunsch.
-
Schulreifefeststellung mit Ihrem Kind (Februar 2026): Dies ist der Termin, an dem die Schule die Schulreife überprüft.
-
Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin auszumachen!
​
Was wird bei der Feststellung beobachtet?
Bei der Schulreife geht es nicht um Lernstoff wie Lesen oder Schreiben, sondern um grundlegende Fähigkeiten, z. B.:
-
Sprache und Verständnis – z. B. Erzählen, Zuhören
-
Motorik – z. B. Ball werfen, balancieren
-
Konzentration und Arbeitshaltung
-
Soziale Entwicklung und Selbstständigkeit (in der Gruppe).
Falls die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, wird zusätzlich eine Sprachstandserhebung (z. B. MIKA-D-Test) angeboten.
Was passiert nach der Feststellung?
-
Positive Einschätzung: Ihr Kind gilt als schulreif und kann im Herbst in die 1. Klasse starten.
-
Noch nicht schulreif: Kinder, die zwar schulpflichtig sind, aber noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen, kommen meistens in die einjährige Vorschulklasse, um gezielt vorbereitet zu werden.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind (z. B. erst nach dem Stichtag 31. August 6 Jahre alt werden), können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden – wenn sie schulreif sind und die soziale Kompetenz ausreichend ist. Dies muss schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Tipps für Eltern
-
Bereiten Sie Ihr Kind nicht „für den Test“ vor – der Ablauf ist spielerisch und altersgerecht..